DAS
18. JAHRHUNDERT
5. Erlaß von Dorfordnungen in der Grafschaft
Saarbrücken
1756 berichtete
der Rat und Amtmann Christian Lex dem Fürsten über den Zustand der Ortschaften
in der Grafschaft. Darin heißt es für Gersweiler: "Der Meyer hat eine
geschriebene Dorfordnung in Verwahrung, welche jährlich der Gemeinde zur
Beachtung vorgelesen wird."116 Leider ist sie nicht erhalten.
In der ersten
Jahrhunderthälfte des 18. Jahrhunderts wurden in der ganzen Grafschaft die
Dorfrechte erneuert. Es wurden entweder Gemeindeordnungen aufgeschrieben (auf
Veranlassung der Dorfgenossen) oder zumeist Dorfordnungen herrschaftlich
erlassen. Im Unterschied dazu erhielten herrschaftliche Neugründungen
(Klarenthal 1662, Krughütte 1721) Dorfbriefe oder Dorfverträge. Der Erlaß der
Dorfordnungen geschah planvoll und systematisch. Die Ordnungen der einzelnen
Meiereien stimmten in Inhalt, Aufbau und überwiegend im Wortlaut miteinander
überein, wobei auch vereinzelt lokale Besonderheiten berücksichtigt wurden.
Drei Gründe für diese kommunale Gesetzgebung waren maßgebend:
1. Dem Landesfürsten ging es um die Beseitigung
von Unordnung und Ungesetzlichkeit. Die alten überkommenen Dorfrechte waren
aufgrund der Ereignisse des 17. Jahrhunderts und in deren Folge im Zuge der
Besiedlung des Landes mit Fremden verloren gegangen. Willkür und Eigennutz
sollten abgeschafft werden.
2. Der Landesherr wollte eine Vereinheitlichung
der Rechtsvorschriften in allen Dörfern der Grafschaft erreichen.
3. Das Gedankengut des aufgeklärten Absolutismus
sollte auch in dörflichen Angelegenheiten zum Tragen kommen.
Die
Dorfordnungen wurden im Namen des Landesherrn von der Kanzlei oder der
Regierung erlassen. Dem Meier wurde ein Exemplar ausgehändigt mit der Auflage,
die Ordnung in der Gemeindekiste aufzubewahren und jährlich den Gemeindemitgliedern
durch Vorlesen bekannt zu machen. Die Entwürfe der Dorfordnungen wurden den
Untertanen vorgelegt. Diese befaßten sich in der Gemeindeversammlung damit,
konnten Einwendungen machen und spezielle lokale Bestimmungen ergänzen lassen.
Die zeitliche Bestimmung des Erlasses der Gersweiler Dorfordnung ist heute
nicht mehr möglich. In einer ersten Periode erhielten einzelne Meiereien
Dorfordnungen zwischen 1717 und 1723. Ein zweiter Zeitabschnitt folgte zwischen
1737 und 1745. In drei Wochen bekamen 1737 sechs Meiereien (Malstatt,
Falscheid, Völklinger Hof, Sulzbach, Fechingen, Köllertaler Hof) mit 40 Dörfern
neue Dorfordnungen.117