DAS 18. JAHRHUNDERT

 

 

 

3. Anläßlich einer Huldigung 1728

 

Johann Henrich Meier war herrschaftlicher Verwalter unter drei Landesherren und einer Landesherrin: Karl Ludwig, Friedrich Ludwig, Charlotte Amalia und Wilhelm Heinrich. Die Untertanen mußten ihren von Gottes Gnaden eingesetzten Gräfinnen, Grafen, Fürstinnen und Fürsten huldigen, wobei sie auch noch einen halben Gulden zahlen mußten. Bei einer solchen Huldigung fand der Dorfvor­stand Gelegenheit, seine Sorgen und Nöte vorzutragen. Als unmittelbar nach dem Tod von Friedrich Ludwig 1728 die Fürstin Charlotte Amalia im Namen ihrer noch unmündigen Söhne von Usingen aus Besitz über die Grafschaft ergriff, nahm auch sie selbstverständlich die Huldigung der Einwohner entgegen. Auf diese Huldigung nahmen am 28. September 1729 die Untertanen zu Gersweiler und zu Ottenhausen in einer Bittschrift Bezug.

 

Die neue Forstordnung und das neu eingerichtete fürstliche Oberforstamt waren die Gründe für wiederholte und bittere Klagen sämtlicher Einwohner der ganzen Grafschaft. Die "unterthänigsten Knechte" von Gersweiler wurden vertreten durch Hans Henrich Meier, Meyer zu Gerßweiler, Hanß Ebert Diesert (Diesinger) von Gerßweiler und Jacob Mathiß von Ottenhausen. Die beiden letz­teren machten ihr Handzeichen, der Meier unterschrieb eigenhändig. Es ging um die neue Waldordnung, die sich so sehr zum Nachteil der Meierei auswirkte, daß man sogar den Ruin der hiesigen Untertanen befürchtete. Man bat "unterthänigst und fußfälligst" darum, die alte Gerechtigkeit und das alte Herkommen wieder einzuführen, zumal ihnen bei der vorangegangenen Huldigung die gnädigste und kräftigste Versicherung gegeben worden war, daß man sie in allen Stücken bei ihrem alten Herkommen lassen und schützen wollte.113