3. Anläßlich einer Huldigung 1728
Johann Henrich
Meier war herrschaftlicher Verwalter unter drei Landesherren und einer
Landesherrin: Karl Ludwig, Friedrich Ludwig, Charlotte Amalia und Wilhelm
Heinrich. Die Untertanen mußten ihren von Gottes Gnaden eingesetzten Gräfinnen,
Grafen, Fürstinnen und Fürsten huldigen, wobei sie auch noch einen halben
Gulden zahlen mußten. Bei einer solchen Huldigung fand der Dorfvorstand Gelegenheit,
seine Sorgen und Nöte vorzutragen. Als unmittelbar nach dem Tod von Friedrich
Ludwig 1728 die Fürstin Charlotte Amalia im Namen ihrer noch unmündigen Söhne
von Usingen aus Besitz über die Grafschaft ergriff, nahm auch sie
selbstverständlich die Huldigung der Einwohner entgegen. Auf diese Huldigung
nahmen am 28. September 1729 die Untertanen zu Gersweiler und zu Ottenhausen in
einer Bittschrift Bezug.
Die neue
Forstordnung und das neu eingerichtete fürstliche Oberforstamt waren die Gründe
für wiederholte und bittere Klagen sämtlicher Einwohner der ganzen Grafschaft.
Die "unterthänigsten Knechte" von Gersweiler wurden vertreten durch
Hans Henrich Meier, Meyer zu Gerßweiler, Hanß Ebert Diesert (Diesinger) von
Gerßweiler und Jacob Mathiß von Ottenhausen. Die beiden letzteren machten ihr
Handzeichen, der Meier unterschrieb eigenhändig. Es ging um die neue
Waldordnung, die sich so sehr zum Nachteil der Meierei auswirkte, daß man sogar
den Ruin der hiesigen Untertanen befürchtete. Man bat "unterthänigst und
fußfälligst" darum, die alte Gerechtigkeit und das alte Herkommen wieder
einzuführen, zumal ihnen bei der vorangegangenen Huldigung die gnädigste und
kräftigste Versicherung gegeben worden war, daß man sie in allen Stücken bei
ihrem alten Herkommen lassen und schützen wollte.113