14 Die Meierei Gersweiler 1756
Ein in der
Gersweiler Heimatliteratur viel zitierter und hier auszugsweise wiedergegebener
Bericht des Saarbrücker Rates und Amtmannes Chr. Lex aus dem Jahr 1756 zur
Unterrichtung des Fürsten Wilhelm Heinrich über alle Meiereien der Grafschaft
gibt uns weitere Aufschlüsse über die Meierei Gersweiler. Lex hatte die Angaben
gesammelt, die ihm von den Vorgesetzten jeder Gemeinde, den Geistlichen und
Jägern gemacht worden waren.
Im Dorf
Gersweiler wohnten 10 fronbare Gemeinsmänner, sowie 3, welche auf dem
ehemaligen Hofgut waren und nicht fronten, sondern Frond- und Schirmgeld
bezahlten, des weiteren nur 1 Hintersaß (keine Witwe), der jährlich einen
reichsfürstlichen Taler Hintersassengeld bezahlen mußte. Drei Einwohner, die
ihre Güter übergeben hatten (z.B. an ihre Kinder), und der Schulmeister waren
frei von Abgaben.
Lex zählte 2
Personen, die ihre Güter übergeben hatten, und 5 fronbare Untertanen, die in
Ottenhausen seßhaft waren. 1762 erfahren wir ihre Namen, als Johannes Speicher
gegen die übrigen vier - Claude Mathieu, Georg Theobald Ledig, Nickel Mathieu
und Johann Philip Diesinger - beim Oberamt Klage führte. Der Schwiegersohn
Peter Klein von Johannes Speicher hatte sich zudem noch das gemeine Recht
erkauft und war als 6. Gemeinsmann hinzugekommen, nachdem sein Schwiegervater
mit ihm die Hälfte seiner Vogtei geteilt hatte.132 Die Frondienste
konnten seit 1752 entweder abgeleistet oder als Frongeld bezahlt werden. Die
Untertanen mußten ihre Entscheidung für das nächste Jahr so rechtzeitig treffen,
daß dem Oberamt am Michaelstag des alten Jahres ihr Entschluß vorlag.133
Was die
Einwohnerzahl betrifft, hatte sich seit 1739 allerdings nicht viel geändert. Es
war genau geregelt, woraus ein Bauerngut (eine Vogtei) mindestens bestehen
mußte. Nach der Verordnung von 1758 gehörten dazu Haus, Scheuer und Stall, drei
Morgen Gemüse- und Obstgärten (1 Morgen = 23,6 Ar), 15 Millier Heu und Grummet
(1 Millier = 10 Zentner) und Feld- und Ackerland. Für die Meierei Gersweiler
galt dabei als Mindestmaß 40 Morgen Ackerland. Damit das Gut die Familie
ausreichend ernähren konnte und die Herrschaft nicht um ihre Abgaben bangen
mußte, durfte es nicht geteilt werden, wenn es diese Anforderungen nicht
erfüllte, sondern fiel in der Regel dem ältesten Sohn zu, der seine Geschwister
auszuzahlen hatte. 1765 besaßen in Gersweiler 9 Gemeinsleute mehr als 40 Morgen.
In Ottenhausen hatten alle 5 mehr, in Krughütte besaß dagegen keiner so viel.
1732 hatte Fürstin
Charlotte Amalia die freie Teilbarkeit der Güter stark eingeschränkt. Ab 1764
gestattete Fürst Wilhelm Heinrich den Besitzern, ihre Vogteien nach freiem
Ermessen zu teilen oder zu verkaufen. Diese Maßnahme brachte zwar anfänglich
einen Aufschwung der Landwirtschaft. Aber auf die Dauer führte sie zu einer
Zersplitterung der Bauerngüter, die ihre Besitzer schließlich nicht ernähren
konnten und dazu gezwungen waren, durch Industriearbeit ihre Familien zu
ernähren (Arbeiter- oder Bergmannsbauern).
Von Krughütte
wurden nur die Häuser (6 und das Hirtenhaus), nicht die Personen aufgezählt.
Diese waren von der Fronpflicht befreit, mußten aber jährlich Steuern zahlen
und sich an den Wegeunkosten beteiligen. Die Meierei umfaßte Gersweiler,
Ottenhausen, Krughütte, den Aschbacher- und den Ziegelhof. Der Meier war Hans
Heinrich Meyer. Es wurde kein Heimmeier und mit dem 60jährigen Jakob Ledig aus
Ottenhausen nur ein Gerichtsmann genannt, der dieses Amt schon 1741 innehatte.
In Krughütte
war kein Gerichtsmann, aber ein lutherischer Kirchenzensor. Dieses Amt
bekleideten Männer aus der Gemeinde, die ihre Mitchristen zu überwachen (z.B.
beim Gottesdienstbesuch und der Sonntagsheiligung) hatten. Als Anreiz erhielten
diese christlichen Herren die Hälfte der Strafe. Die Kirche stand auf dem Feld
zwischen Gersweiler und Ottenhausen, nahe der heutigen Lindenstraße.
Den großen
Zehnt zog das Stift St. Arnual ein. Der Gewirkzehnt (Hanf und Flachs) ging an
den lutherischen Pfarrer in Malstatt, weil, wie Lex im Bericht der Meyerei
Mohlstatt ausführte, Gerschweiler eine Filiale von hiesiger Kirche war, welche
den Lutheranern allein zustand. Die Ferkelzehnten bekam derjenige, der den Eber
hielt, was vorzugsweise, entgegen den Angaben der vorhandenen Gemeinderechnungen,
dem Malstatter Pfarrer zustand. Dieser wurde von der Herrschaft eingesetzt und
vom Stift besoldet, während der katholische Pastor zu St. Johann vom Bischof
von Metz in sein Amt eingesetzt und vom französischen König besoldet wurde. Der
lutherische Schulmeister erhielt im Jahr 6 Quart Korn (1 Quart = 70 kg) und
etwas Geld vom Stift. Im Wesentlichen wurde er aber von der Gemeinde und den
Eltern der Schulkinder bezahlt. Es mußte seinen Lohn selbst in jedem Haus
mühselig einholen.
Diese
erniedrigende Behandlung wurde durch Regierungsbefehl am 11. September 1762
abgeschafft. Alle Untertanen hatten ab jetzt die Besoldungsfrüchte der
evangelisch-lutherischen Schulmeister den Meiern und Heimmeiern in gebührendem
Maße und gebührender Güte zu gehöriger Zeit zu entrichten. Diese mußten sie mit
dem Hirtenlohn einnehmen und den Schuldienern überliefern.134
Am 21. Oktober
1784 wurde verordnet, daß die Heimmeier anhand von Listen, die der Schulmeister
aufstellte, das Schulgeld von den Eltern unnachsichtig eintreiben sollte. Wer
nicht bezahlen wollte, wurde ohne Nachsicht ausgepfändet und versteigert. Die
Verordnung besagte weiter, daß alle Besoldungsstücke, darunter Brennholz, zu
Weihnachten, Früchte und Stroh (ein Gebinde mußte mindestens 20 Pfund schwer
sein) dem Schulmeister am Martinitag einzuliefern waren.