DAS 18. JAHRHUNDERT

 

 

 

14 Die Meierei Gersweiler 1756

 

Ein in der Gersweiler Heimatliteratur viel zitierter und hier auszugsweise wieder­gegebener Bericht des Saarbrücker Rates und Amtmannes Chr. Lex aus dem Jahr 1756 zur Unterrichtung des Fürsten Wilhelm Heinrich über alle Meiereien der Grafschaft gibt uns weitere Aufschlüsse über die Meierei Gersweiler. Lex hatte die Angaben gesammelt, die ihm von den Vorgesetzten jeder Gemeinde, den Geistlichen und Jägern gemacht worden waren.

 

Im Dorf Gersweiler wohnten 10 fronbare Gemeinsmänner, sowie 3, welche auf dem ehemaligen Hofgut waren und nicht fronten, sondern Frond- und Schirmgeld bezahlten, des weiteren nur 1 Hintersaß (keine Witwe), der jährlich einen reichs­fürstlichen Taler Hintersassengeld bezahlen mußte. Drei Einwohner, die ihre Gü­ter übergeben hatten (z.B. an ihre Kinder), und der Schulmeister waren frei von Abgaben.

 

Lex zählte 2 Personen, die ihre Güter übergeben hatten, und 5 fronbare Unterta­nen, die in Ottenhausen seßhaft waren. 1762 erfahren wir ihre Namen, als Johan­nes Speicher gegen die übrigen vier - Claude Mathieu, Georg Theobald Ledig, Nickel Mathieu und Johann Philip Diesinger - beim Oberamt Klage führte. Der Schwiegersohn Peter Klein von Johannes Speicher hatte sich zudem noch das gemeine Recht erkauft und war als 6. Gemeinsmann hinzugekommen, nachdem sein Schwiegervater mit ihm die Hälfte seiner Vogtei geteilt hatte.132 Die Fron­dienste konnten seit 1752 entweder abgeleistet oder als Frongeld bezahlt werden. Die Untertanen mußten ihre Entscheidung für das nächste Jahr so rechtzeitig tref­fen, daß dem Oberamt am Michaelstag des alten Jahres ihr Entschluß vorlag.133

 

Was die Einwohnerzahl betrifft, hatte sich seit 1739 allerdings nicht viel geändert. Es war genau geregelt, woraus ein Bauerngut (eine Vogtei) mindestens bestehen mußte. Nach der Verordnung von 1758 gehörten dazu Haus, Scheuer und Stall, drei Morgen Gemüse- und Obstgärten (1 Morgen = 23,6 Ar), 15 Millier Heu und Grummet (1 Millier = 10 Zentner) und Feld- und Ackerland. Für die Meierei Gersweiler galt dabei als Mindestmaß 40 Morgen Ackerland. Damit das Gut die Familie ausreichend ernähren konnte und die Herrschaft nicht um ihre Abgaben bangen mußte, durfte es nicht geteilt werden, wenn es diese Anforderungen nicht erfüllte, sondern fiel in der Regel dem ältesten Sohn zu, der seine Geschwister auszuzahlen hatte. 1765 besaßen in Gersweiler 9 Gemeinsleute mehr als 40 Mor­gen. In Ottenhausen hatten alle 5 mehr, in Krughütte besaß dagegen keiner so viel.

 

1732 hatte Fürstin Charlotte Amalia die freie Teilbarkeit der Güter stark einge­schränkt. Ab 1764 gestattete Fürst Wilhelm Heinrich den Besitzern, ihre Vogteien nach freiem Ermessen zu teilen oder zu verkaufen. Diese Maßnahme brachte zwar anfänglich einen Aufschwung der Landwirtschaft. Aber auf die Dauer führte sie zu einer Zersplitterung der Bauerngüter, die ihre Besitzer schließlich nicht er­nähren konnten und dazu gezwungen waren, durch Industriearbeit ihre Familien zu ernähren (Arbeiter- oder Bergmannsbauern).

 

Von Krughütte wurden nur die Häuser (6 und das Hirtenhaus), nicht die Personen aufgezählt. Diese waren von der Fronpflicht befreit, mußten aber jährlich Steuern zahlen und sich an den Wegeunkosten beteiligen. Die Meierei umfaßte Gerswei­ler, Ottenhausen, Krughütte, den Aschbacher- und den Ziegelhof. Der Meier war Hans Heinrich Meyer. Es wurde kein Heimmeier und mit dem 60jährigen Jakob Ledig aus Ottenhausen nur ein Gerichtsmann genannt, der dieses Amt schon 1741 innehatte.

 

In Krughütte war kein Gerichtsmann, aber ein lutherischer Kirchenzensor. Dieses Amt bekleideten Männer aus der Gemeinde, die ihre Mitchristen zu überwachen (z.B. beim Gottesdienstbesuch und der Sonntagsheiligung) hatten. Als Anreiz er­hielten diese christlichen Herren die Hälfte der Strafe. Die Kirche stand auf dem Feld zwischen Gersweiler und Ottenhausen, nahe der heutigen Lindenstraße.

 

Den großen Zehnt zog das Stift St. Arnual ein. Der Gewirkzehnt (Hanf und Flachs) ging an den lutherischen Pfarrer in Malstatt, weil, wie Lex im Bericht der Meyerei Mohlstatt ausführte, Gerschweiler eine Filiale von hiesiger Kirche war, welche den Lutheranern allein zustand. Die Ferkelzehnten bekam derjenige, der den Eber hielt, was vorzugsweise, entgegen den Angaben der vorhandenen Ge­meinderechnungen, dem Malstatter Pfarrer zustand. Dieser wurde von der Herr­schaft eingesetzt und vom Stift besoldet, während der katholische Pastor zu St. Johann vom Bischof von Metz in sein Amt eingesetzt und vom französischen König besoldet wurde. Der lutherische Schulmeister erhielt im Jahr 6 Quart Korn (1 Quart = 70 kg) und etwas Geld vom Stift. Im Wesentlichen wurde er aber von der Gemeinde und den Eltern der Schulkinder bezahlt. Es mußte seinen Lohn selbst in jedem Haus mühselig einholen.

 

Diese erniedrigende Behandlung wurde durch Regierungsbefehl am 11. Septem­ber 1762 abgeschafft. Alle Untertanen hatten ab jetzt die Besoldungsfrüchte der evangelisch-lutherischen Schulmeister den Meiern und Heimmeiern in gebühren­dem Maße und gebührender Güte zu gehöriger Zeit zu entrichten. Diese mußten sie mit dem Hirtenlohn einnehmen und den Schuldienern überliefern.134

 

Am 21. Oktober 1784 wurde verordnet, daß die Heimmeier anhand von Listen, die der Schulmeister aufstellte, das Schulgeld von den Eltern unnachsichtig ein­treiben sollte. Wer nicht bezahlen wollte, wurde ohne Nachsicht ausgepfändet und versteigert. Die Verordnung besagte weiter, daß alle Besoldungsstücke, dar­unter Brennholz, zu Weihnachten, Früchte und Stroh (ein Gebinde mußte minde­stens 20 Pfund schwer sein) dem Schulmeister am Martinitag einzuliefern waren.