DAS 18. JAHRHUNDERT

 

 

 

 

 

12. Die Dorfschützen

 

Sie wurden in derselben Gemeindeversammlung, in der der Heimmeier angestellt wurde, aus den Reihen der Gemeindemitglieder auf ein Jahr gezogen. Sie waren die Aufseher über Gärten, Wiesen und eingesäte Felder. Im Schadensfall mußten sie durch Pfändung des Schädigers dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Für die Erledigung ihrer Aufgaben waren sie persönlich haftbar.

 

Die Gemeinderechnung von 1769 führt bei den Einnahmen auf einer eigenen Seite auf, daß aufgrund der Pfandschaftsliste der Gemeinde zur Hälfte an Pfand­geld zustand: vom ersten Schützen, Christian Mathieu, 4 Gulden 27 alb vom zweiten, Philipp Diesinger, 3 Gulden 29 alb 4 Pfennig, und vom dritten Schützen, Peter Mathieu, 7 Gulden 3 alb. Die andere Hälfte des Geldes stand den Schützen zu.

 

Ein Jahr vorher mußten Johannes Becker, Jacob Müller und Jacob Mathieu Dienst tun. 1770 waren die drei Schützen Diesinger, Melling und Käufer und 1771 Nickel Melling, Nickel Kahl und Claude Mathieu. Außer den Schützen war auch ein Waldförster im Gemeindewald für die Gemeinde tätig. 1769 war dies Johannes Becker, der statt einer Besoldung ein Paar Schuhe für 2 Gulden und 16 Alb bezahlt bekam. Der Waldförster wurde von der Gemeinde vorgeschlagen, danach von der Fürstlichen Regierung im Beisein eines Forstbedienten in die Pflicht genommen und über seine Aufgaben instruiert.

 

1825 berichtete der Landrat an die Regierung in Trier, daß die Schützen Paul Mathieu und Anton Wiesel wegen Nachlässigkeit und Parteilichkeit im Dienst abgesetzt worden waren.