12. Die Dorfschützen
Sie wurden in
derselben Gemeindeversammlung, in der der Heimmeier angestellt wurde, aus den
Reihen der Gemeindemitglieder auf ein Jahr gezogen. Sie waren die Aufseher über
Gärten, Wiesen und eingesäte Felder. Im Schadensfall mußten sie durch Pfändung
des Schädigers dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Für die Erledigung ihrer
Aufgaben waren sie persönlich haftbar.
Die
Gemeinderechnung von 1769 führt bei den Einnahmen auf einer eigenen Seite auf,
daß aufgrund der Pfandschaftsliste der Gemeinde zur Hälfte an Pfandgeld
zustand: vom ersten Schützen, Christian Mathieu, 4 Gulden 27 alb vom zweiten,
Philipp Diesinger, 3 Gulden 29 alb 4 Pfennig, und vom dritten Schützen, Peter
Mathieu, 7 Gulden 3 alb. Die andere Hälfte des Geldes stand den Schützen zu.
Ein Jahr vorher
mußten Johannes Becker, Jacob Müller und Jacob Mathieu Dienst tun. 1770 waren
die drei Schützen Diesinger, Melling und Käufer und 1771 Nickel Melling, Nickel
Kahl und Claude Mathieu. Außer den Schützen war auch ein Waldförster im
Gemeindewald für die Gemeinde tätig. 1769 war dies Johannes Becker, der statt
einer Besoldung ein Paar Schuhe für 2 Gulden und 16 Alb bezahlt bekam. Der
Waldförster wurde von der Gemeinde vorgeschlagen, danach von der Fürstlichen
Regierung im Beisein eines Forstbedienten in die Pflicht genommen und über
seine Aufgaben instruiert.
1825 berichtete
der Landrat an die Regierung in Trier, daß die Schützen Paul Mathieu und Anton
Wiesel wegen Nachlässigkeit und Parteilichkeit im Dienst abgesetzt worden
waren.