DAS 18. JAHRHUNDERT

 

 

 

11. Die Gerichtsmänner

 

Zu den Mitgliedern des Dorfgerichtes zählten außer Meier und Heimmeier die Gerichtsmänner (Gerichtsschöffen, Gerichtsleute), die von Saarbrücken aus ein­gesetzt wurden. 1680 wurde angegeben, daß die Grafen zu Saarbrücken in dieser Meierei einen Meier und das Gericht zu setzen hätten. Die Gerichtsmänner wur­den zuerst von der Gemeindeversammlung erwählt und vom Oberamt in ihr Amt berufen und verpflichtet. Sie bezogen Gebühren für ihre Tätigkeiten, die aus den Aufgaben des Dorfgerichtes hervorgingen. Sie waren geachtete, integere Persön­lichkeiten, aus deren Reihe oft der neue Meier bestellt wurde. Wie dieser waren sie zu Objektivität und Neutralität angehalten. Deshalb wurde Wert auf einen vorbildlichen Lebenswandel gelegt. Dazu gehörten vor allem ein ausgezeichnetes Betragen und reine Sitten. Nur gewissenhafte und ehrbare "Biedermänner" wur­den ausgesucht. Sie hatten die Gemeinde vor Schaden zu bewahren und zu ihrem Nutzen und Vorteil ihr Amt auszuüben. Dabei durften sie, wie die anderen Amtsinhaber, nie vergessen, daß sie gelobt hatten, dem Landesherrn treu, hold und gehorsam zu sein. In der Regel waren sie auf Lebenszeit im Amt. Sie konnten von der Landesherrschaft vorzeitig abberufen werden (z.B. Dienstunfähigkeit). Bei Krankheit oder Abwesenheit hatten sie den herrschaftlichen Meier zu vertre­ten.

 

Überliefert ist aus dem Jahre 1750 die Bestrafung des Schöffen Math. Ulrich von Exweiler, dessen angewöhntes Fluchen und unchristlicher, unordentlicher Le­benswandel seinen Mitgemeinsleuten ein derartiges Ärgernis darstellten, daß er zur Aberkennung seines Schöffenamtes sowie einer 14tägigen Turmstrafe verur­teilt wurde.129

 

1779 wurden die Gerichtsleute von den Jagdfronden zu Fuß, von den Ordonnanz- und Botengängen und von den Wachdiensten befreit. Alle anderen Beschwerden galten für sie wie für die anderen Untertanen.

 

Gersweiler Gerichtsmänner:

1417 Weistum St. Arnual: 2 Schöffen in Abesbach

1620 Gerichtsschöffe Adams Hanß, Gersweiler, und Lang Nickel

Heimschöffen von Ottenhausen: Leonhardt Ziegler, Jacob Oster, Dutsch Hans

1634 Cuntzen Arnuall und Lang Nickell, beide Gerichtsschöffen daselbst

1729 Hans Ebert Diesinger (Diesert), Gersweiler und Jacob Matthiß, Ottenhau­sen

1741 Frantz Siebenschuh

1756 Jacob Ledig

1760, 1766, 1767, 1768 Johann Georg Kurtz, Philipp Siebenschuh

1769-1775 Johannes Meyer

1776, 1780 Johannes Becker und Theobald Diesinger

1789, 1790 Heinrich Meyer und Theobald Diesinger