11. Die Gerichtsmänner
Zu den
Mitgliedern des Dorfgerichtes zählten außer Meier und Heimmeier die
Gerichtsmänner (Gerichtsschöffen, Gerichtsleute), die von Saarbrücken aus eingesetzt
wurden. 1680 wurde angegeben, daß die Grafen zu Saarbrücken in dieser Meierei
einen Meier und das Gericht zu setzen hätten. Die Gerichtsmänner wurden zuerst
von der Gemeindeversammlung erwählt und vom Oberamt in ihr Amt berufen und
verpflichtet. Sie bezogen Gebühren für ihre Tätigkeiten, die aus den Aufgaben
des Dorfgerichtes hervorgingen. Sie waren geachtete, integere Persönlichkeiten,
aus deren Reihe oft der neue Meier bestellt wurde. Wie dieser waren sie zu
Objektivität und Neutralität angehalten. Deshalb wurde Wert auf einen
vorbildlichen Lebenswandel gelegt. Dazu gehörten vor allem ein ausgezeichnetes
Betragen und reine Sitten. Nur gewissenhafte und ehrbare
"Biedermänner" wurden ausgesucht. Sie hatten die Gemeinde vor
Schaden zu bewahren und zu ihrem Nutzen und Vorteil ihr Amt auszuüben. Dabei
durften sie, wie die anderen Amtsinhaber, nie vergessen, daß sie gelobt hatten,
dem Landesherrn treu, hold und gehorsam zu sein. In der Regel waren sie auf
Lebenszeit im Amt. Sie konnten von der Landesherrschaft vorzeitig abberufen
werden (z.B. Dienstunfähigkeit). Bei Krankheit oder Abwesenheit hatten sie den
herrschaftlichen Meier zu vertreten.
Überliefert ist
aus dem Jahre 1750 die Bestrafung des Schöffen Math. Ulrich von Exweiler,
dessen angewöhntes Fluchen und unchristlicher, unordentlicher Lebenswandel
seinen Mitgemeinsleuten ein derartiges Ärgernis darstellten, daß er zur
Aberkennung seines Schöffenamtes sowie einer 14tägigen Turmstrafe verurteilt
wurde.129
1779 wurden die
Gerichtsleute von den Jagdfronden zu Fuß, von den Ordonnanz- und Botengängen und
von den Wachdiensten befreit. Alle anderen Beschwerden galten für sie wie für
die anderen Untertanen.
Gersweiler
Gerichtsmänner:
1417 Weistum
St. Arnual: 2 Schöffen in Abesbach
1620 Gerichtsschöffe Adams Hanß, Gersweiler, und
Lang Nickel
Heimschöffen
von Ottenhausen: Leonhardt Ziegler, Jacob Oster, Dutsch Hans
1634 Cuntzen
Arnuall und Lang Nickell, beide Gerichtsschöffen daselbst
1729 Hans Ebert Diesinger (Diesert),
Gersweiler und Jacob Matthiß, Ottenhausen
1741 Frantz
Siebenschuh
1756 Jacob
Ledig
1760, 1766,
1767, 1768 Johann Georg Kurtz, Philipp Siebenschuh
1769-1775
Johannes Meyer
1776, 1780
Johannes Becker und Theobald Diesinger
1789, 1790
Heinrich Meyer und Theobald Diesinger